Kosten
Die Kosten für Psychotherapie von psychischen Erkrankungen werden in der Regel von Krankenversicherungen übernommen.
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Falls Sie bei einer AOK, Ersatz-, Betriebs-, Innungs- oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, übernimmt diese die Kosten für eine Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Versichertenkarte, eine Zuzahlung ist nicht erforderlich.
Versicherte in der Privaten Krankenversicherung
Die Leistungen für Psychotherapie unterscheiden sich bei verschiedenen Privaten Krankenversicherungen erheblich und sind zudem abhängig von den individuell gewählten Tarifen. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung klären, ob und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ambulante Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten mit Approbation, Fachkundenachweis und Kassenzulassung erstattet wird. Das Honorar wird nach der bestehenden Gebührenordnung. Ärzte (GOÄ) gestellt und beträgt aktuell regulär 100,55 € pro Therapiesitzung á 50 min.
Selbstzahler
Sie können die Kosten für die Psychotherapie natürlich auch selber tragen. Sie haben in diesem Fall keine weiteren Formalitäten und Wartezeiten bezüglich der Bewilligung zu beachten. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), ist aber auch davon abhängig, ob es sich um eine Therapie, Beratung, Paarberatung, Supervision oder Selbsterfahrung handelt. Bitte im Einzelfall das Honorar telefonisch oder per Mail erfragen.
Kosten für übrigen Leistungen müssen selber getragen werden und richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Kosten für Paarbegleitung
Die Kosten für die Paarbegleitung werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Sie können telefonisch im Vorwege erfragt werden.
Allgemeine Bedingungen
Da es sich bei meiner Praxis um eine Bestellpraxis handelt, ist es in der Regel nicht möglich, kurzfristig ausgefallene Termine zu ersetzen. Informieren Sie deshalb die Praxis bitte so früh wie möglich, wenn Sie einmal verhindert sein sollten. Bei Terminabsagen später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, gleich aus welchen Gründen, kann die Praxis ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% in Kosten stellen, es sei denn, der Termin konnte an einen anderen Patienten vergeben werden. Absagen bitte unter der Emailadresse: .